Auszeichnung Guter Bauten Franken 2021 ausgelobt

 

Auslobung (PDF)

1. Der Frankenpreis
Der Bund Deutscher Architekten BDA Bayern (Kreisverbände Nürnberg-Mittelfranken-
Oberfranken und Würzburg-Unterfranken) lobt die Auszeichnung Guter Bauten in Franken seit
1998 zum zehnten Mal aus. Im Mittelpunkt des Preises stehen Werk, Bauherr/in und
Architekt/in. Die Auszeichnung Guter Bauten soll zeitgenössische Architektur der Region und
den Dialog mit der Öffentlichkeit fördern. Es können ein Bauwerk, eine Gebäudegruppe oder
auch realisierte städtebauliche Planungen ausgezeichnet werden. Mehr lesen

Kein Sommerfest im Coronajahr 2020…

Die Treuhänder des Treffpunkts haben beschlossen, das Sommerfest für das Jahr 2020 abzusagen, da bis mindestens Ende Juni in Bayern die Covid-19 bedingten Kontakt- und Versammlungsbeschränkungen gelten und nicht abzusehen ist, wie sich das Pandemiegeschehen in Bayern weiter entwickeln wird.

Die Bedingungen für Veranstaltungen, selbst in dieser geringen Größenordnung von ca. 80 Personen, die alle aus verschiedenen Haushalten kommen, sind ohne großen organisatorischen Aufwand nicht zu managen.
Ein Fest mit dem Ziel, das Netzwerk unter den Kollegen durch ein fröhliches, ungezwungenes Beisammensein zu stärken, kann unter den derzeit vorgegebenen Bedingungen nicht durchgeführt werden.

Bis jetzt haben die Kollegen viel Energie, Kosten und Disziplin aufgewendet, um sich und ihre Mitarbeiter gesund durch die Pandemie zu bringen. Der Treffpunkt kann es nicht verantworten, dies durch ein Sommerfest aufs Spiel zu setzen.

Da es unsere Profession ist, Lösungen für alles Mögliche zu entwickeln, werden wir neue Formen der Netzwerkstärkung finden, bis wir uns voraussichtlich im nächsten Jahr wieder zu einem Sommerfest treffen!

Qualität am Bau: „Bisherige Mittelsätze der HOAI als Regelsätze!“

Die Vertreterversammlung der Bayerischen Architektenkammer hat am 29. November 2019 eine Resolution zur angemessenen Honorierung von Planungsleistungen verabschiedet

Nach dem im Juli gefassten Beschluss des Europäischen Gerichtshofs zum Wegfall der Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) stellte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 29. Oktober 2019 die aus dem Urteil zu ziehenden Konsequenzen vor. Die skizzierten Lösungsvorschläge wurden von den 125 Vertreterinnen und Vertreter des „Architektenparlaments“ der Bayerischen Architektenkammer am 29. November 2019 ausführlich diskutiert. Dazu wurde folgende Resolution verabschiedet:

Der Europäische Gerichtshof hat verbindlichen Honorarsätzen in Honorarordnungen in der bisherigen Form eine Absage erteilt. Wir Architekten, Innen- und Landschaftsarchitekten und Stadtplaner begrüßen daher umso mehr die Zusage der Bundesregierung, an der HOAI im Grunde festzuhalten. Für die Fälle, in denen keine schriftliche Honorarvereinbarung geschlossen wurde, sollen auch die Honorartafeln weiterhin verbindliche Anwendung finden. Wir fordern die Bundesregierung auf, hier die bisherigen Mittelsätze als Regelsätze anzusetzen. Eine qualitätsvolle Planung hat einen hohen Wert für Gesellschaft, Verbraucher und Umwelt und ist entsprechend zu honorieren.

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